Gewässerverunreinigungen durch Indirekteinleitungen. Zur Strafbarkeit des Indirekteinleiters nach § 324 StGB bei der öffentlichen Abwasserbeseitigung.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 96/2775

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Direkteinleitungen sind alle Abwassereinleitungen, durch die unmittelbar Schadstoffe in ein Gewässer eingebracht werden. Indirekteinleitungen sind Abwassereinleitungen, die durch z.B. private Haushalte, Industrie- und Gewerbebetriebe der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Hierbei wird die Abwasserbeseitigung von der öffentlichen Hand übernommen. Die Studie gibt zunächst einen Überblick über die Grundlagen und Entwicklung des Abwasserbeseitigungsrechts. Anschließend werden die Regelungsinhalte und -ziele, die Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Regelungen auf europarechtlicher, bundes- und landesrechtlicher und auf kommunalrechtlicher Ebene dargestellt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Strafbarkeit der Gewässerverunreinigung. Hier geht die Autorin auf die Rechtmäßigkeit bzw. auf die Unrechtmäßigkeit des Verhaltens bei Indirekteinleiten ein. Insbesondere werden Rechtfertigungsgründe bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte untersucht. kirs/difu

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125 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht
Kieler Schriften zum Strafrecht; 14