Die Ausgestaltung des Grundeigentums durch die städtebauliche Umlegung, Art. 14 GG.

Florentz
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München

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ZLB: 97/120

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Die städtebauliche Umlegung (§§ 45 ff. Baugesetzbuch, BauGB) ist ein Instrument gemeindlicher Bodenordnung. Es dient der Gemeinde dazu, ihr nicht gehörende Grundstücke innerhalb ihres Planungsgebietes neu zu ordnen, so daß die Ziele ihres Bebauungsplans umgesetzt werden können. Der Verfasser erörtert die beiden Grundformen der Umlegung: die Erschließungsumlegung, mit der unbebaute Grundstücke zu Bauland umgestaltet werden, und die Neuordnungsumlegung, mit der bereits bebaute Flächen städtebaulichen Innovationen angepaßt werden. Als hoheitliche Zwangsmaßnahme ist das Umlegungsverfahren eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 I S. 2 GG). Sie ist indes, so der Verfasser, auf keine Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen gerichtet, sondern geprägt vom "Grundsatz der wertgleichen Zuteilung" (S. 159). Dem Eigentümer wird in der Regel ein wertgleiches neues Grundstück zugeteilt. Diskutiert werden die Fälle, in denen der Grundsatz des verhältnismäßigen Eingriffs in Eigentümerbefugnisse nicht gewahrt scheint, etwa im Falle einer extrem langen Dauer der Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 BauGB. gar/difu

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XVII, 166 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 516