Die Ausgestaltung des Grundeigentums durch die städtebauliche Umlegung, Art. 14 GG.
Florentz
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Florentz
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 97/120
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die städtebauliche Umlegung (§§ 45 ff. Baugesetzbuch, BauGB) ist ein Instrument gemeindlicher Bodenordnung. Es dient der Gemeinde dazu, ihr nicht gehörende Grundstücke innerhalb ihres Planungsgebietes neu zu ordnen, so daß die Ziele ihres Bebauungsplans umgesetzt werden können. Der Verfasser erörtert die beiden Grundformen der Umlegung: die Erschließungsumlegung, mit der unbebaute Grundstücke zu Bauland umgestaltet werden, und die Neuordnungsumlegung, mit der bereits bebaute Flächen städtebaulichen Innovationen angepaßt werden. Als hoheitliche Zwangsmaßnahme ist das Umlegungsverfahren eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 I S. 2 GG). Sie ist indes, so der Verfasser, auf keine Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen gerichtet, sondern geprägt vom "Grundsatz der wertgleichen Zuteilung" (S. 159). Dem Eigentümer wird in der Regel ein wertgleiches neues Grundstück zugeteilt. Diskutiert werden die Fälle, in denen der Grundsatz des verhältnismäßigen Eingriffs in Eigentümerbefugnisse nicht gewahrt scheint, etwa im Falle einer extrem langen Dauer der Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 BauGB. gar/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XVII, 166 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.dc-relation-ispartofseries
Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 516