Die raumplanungsrechtliche Erfassung von Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet. Unter besonderer Berücksichtigung von Nutzungsplan und Ausnahmebewilligung und ihrer Abgrenzung.
Schulthess
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Schulthess
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CH
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Zürich
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ZLB: 96/3688
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Zusammenfassung
Die Untersuchung bezieht sich auf das schweizerische Bundes- und Kantonalrecht und gibt zunächst einen Überblick über die allgemein verbindliche Ordnung der Bodennutzung durch die Raumplanung, d.h. die Nutzungsplanung und die Ausnahmebewilligung werden dargestellt. Auf dieser Basis werden verfassungsrechtliche Grundlagen des Raumplanungsauftrags erörtert. Der Autor befaßt sich vor dem Hintergrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit dem Verhältnis zwischen Nutzungsplanung und Ausnahmebewilligung für Vorhaben im Nichtbaugebiet, denn wenn die Wahlmöglichkeit zwischen dem Ausnahmebewilligungs- und dem Nutzungsplanverfahren nicht besteht, kann es zu unterschiedlichen Auswirkungen auf geplante Vorhaben kommen. Aus der Rechtsprechung ergibt sich, daß der Anwendungsbereich der Ausnahmebewilligung auf konkrete Vorhaben beschränkt ist, aber die Nutzungsplanung darf für ebenfalls bestimmte Vorhaben eingesetzt werden. Die Nutzungspläne für konkrete Vorhaben werden dann als Sondernutzungspläne bezeichnet. Für die Ausnahmebewilligung und den Erlaß eines Nutzungsplans ist eine raumplanungsrechtliche Interessenabwägung durchzuführen. kirs/difu
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XXIX, 189 S.
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Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 118