Die Entstehung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947.
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DE
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Freiburg/Breisgau
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ZLB: 97/303
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DI
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Abstract
1946 setzte die amerikanische Militärregierung in Bremen einen Senat ein. Aus ihm rekrutierte sich die Verfassungsdeputation, deren Aufgabe es war, eine Verfassung für Bremen zu entwerfen. Die Verfassung von 1920 hatte Vorbildcharakter; auch personell wurde an die Zeit der Weimarer Republik angeknüpft, indem u.a. Theodor Spitta, der Präsident des ersten Senats, der schon 1919/20 Vorsitzender der Verfassungsdeputation gewesen war, am Entwurf beteiligt wurde. Die Besonderheit in der Verfassungsentstehung in den späteren Bundesländern und Stadtstaaten, die sich überwiegend in den ersten beiden Nachkriegsjahren vollzog, liegt darin, daß eine von den Besatzungsmächten eingesetzte, mithin nicht souveräne Gewalt verfassunggebend wurde. Der Autor beleuchtet die einzelnen Schritte der Konstitution. Der Entwurf wurde in Auseinandersetzung mit der Bürgerschaft entwickelt und war der Besatzungsmacht vorzulegen. Diese akzeptierte den Text bis auf einige Details. Anschließend wurde er durch einen Volksentscheid angenommen. Die föderale Eigenständigkeit, die die "administration area" Bremen durchs GG später erhielt, war in ihm antizipiert. gar/difu
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ca. 420 S.