Planerische Gestaltungsfreiheit und deren gerichtliche Kontrolle nach deutschem und südkoreanischem Recht.

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Köln

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ZLB: 96/3230

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DI

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Abstract

Nach einer umfassenden geschichtlichen Darstellung des deutschen und koreanischen Städtebaurechts befaßt sich die Dissertation mit der Darstellung des deutschen Bebauungsplans und der koreanischen Stadtplanung, wobei der Autor zu dem Ergebnis kommt, daß beide Pläne die geordnete städtebauliche Entwicklung als ihr gemeinsames Ziel aufstellen. Anschließend werden die planerischen Gestaltungsfreiheiten der deutschen Gemeinde mit der der koreanischen Stadtplanungsträger verglichen, und der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß das koreanische Recht dem Bauminister weite Gestaltungsfreiheit gibt, ohne geeignete Kontrollmethoden, anders als in Deutschland, wo mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen den kommunalen Bebauungsplan vorgegangen werden kann. kirs/difu

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ca. 280 S.

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