Mitbestimmung im Vergleich. Unterschiede zwischen gleich oder ähnlich gelagerten Problemstellungen nach BetrVG und BPersVG unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung nach § 99 III S. 2 BetrVG einerseits und § 69 II S. 5 BPersVG andererseits.

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Augsburg

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ZLB: 96/750

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DI

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Abstract

Der Kriegsdienstverweigerer, der sich erfolgreich um einen Posten als Pressereferent im Verteidigungsministerium bewirbt; der Zivildienstleistende, der später von einem Rüstungsunternehmen einen Arbeitsvertrag erhält - identische Fallkonstellationen, die die Frage der Mitbestimmung des Personalrats der Behörde bzw. des Betriebsrats des Unternehmens bei der Neueinstellung aufwerfen. Obwohl das im öffentlichen Dienst geltende Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) von 1974 die Mitbestimmung des Personalrats in Fragen der Einstellung neuer Mitarbeiter in enger Anlehnung an das Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) von 1972 regelte, haben Bundesverwaltungsgericht (öffentlicher Sektor) und Bundesarbeitsgericht (privater Sektor) vergleichbare Fallkonstellationen in der Vergangenheit häufig divergent entschieden. Der Autor untersucht die Rechtsprechung zu vier Problemkreisen: 1. die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung durch Personalrat und Betriebsrat; 2. der vorläufige Rechtsschutz dieser Gremien durch das Institut der einstweiligen Verfügung; 3. Mitbestimmung und Arbeitsvertragsinhalt; 4. Mitbestimmung und Auszubildende. gar/difu

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XIV, 166 S.

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