Beweiserleichterungen und Auskunftsansprüche im Umwelthaftungsrecht.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 96/3406

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DI
S

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Das Umwelthaftungsgesetz von 1991 (UmweltHG) ergänzt den öffentlich-rechtlichen Umweltschutz zivilrechtlich. Bis dahin galten für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche wegen Umweltschädigungen die allgemeinen Regeln des BGB, die wegen der vom Geschädigten zu tragenden Beweislast oft keinen effektiven Schutz boten. Auf diesem Sektor ist der Nachweis haftungsbegründender Kausalität wegen "komplexer, weithin unaufgeklärter Vorgänge und räumlicher Globalisierung" (S. 17) schwierig zu führen. Der Autor diskutiert die Beweiserleichterungen, die das neue Gesetz für den Geschädigten bringt: die Kausalitätsvermutung in § 6 und die Auskunftsansprüche des Geschädigten in den §§ 8-10 UmweltHG. Mit letzteren kann, so der Autor, die "Informationsasymmetrie" (S. 264) zwischen Anlagenbetreiber und Geschädigtem bewältigt werden. Ihr Vorteil bestehe darin, daß sie vorprozessual geltend gemacht werden können und der Geschädigte mit ihnen insoweit kein Prozeßrisiko eingehe. Der Autor erörtert eingehend die Frage, ob das UmweltHG, neben dem Individualrechtsschutz, auch Präventionswirkungen entfalten kann. gar/difu

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284 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 67