Die Auswirkungen der Freizügigkeit gemäß Art. 48 EG-Vertrag auf Beschäftigungsverhältnisse im nationalen Recht. Der Schutz ausländischer Gemeinschaftsbürger vor Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit in privaten und öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen.

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Frankfurt/Main

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Durch den Maastrichter Vertrag wurde die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den Rang eines subjektiven Rechts gehoben. Der Verfasser untersucht die Auswirkungen des in der Norm enthaltenen Diskriminierungsverbots auf die nationalrechtlich unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse im privaten und öffentlichen Sektor. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, inwieweit die Klausel in Absatz IV, die die Anwendung der Norm auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung ausschließt, den Schutzbereich der Norm einschränkt. Der Verfasser tritt für eine restriktive Auslegung der Klausel ein; sie gelte nur für die Bereiche exklusiver Staatstätigkeit wie der Justiz und der Ordnungs- und Steuerverwaltung. Inprivatrechtlichen Arbeitsverhältnissen entfaltet Art. 48 EG- Vertrag "horizontale unmittelbare Wirkung" (S. 371), so daß das Diskriminierungsverbot in vollem Umfang durch das nationale Arbeits- und Zivilrecht sanktioniert ist. In Beamtenverhältnissen müsse auch EG-Ausländern der aus Art. 33 II sich ergebende Anspruch auf eine sachbezogene Einstellungsentscheidung zugestanden werden. gar/difu

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410 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1821