Die Neufassung der strafrechtlichen Verfallsvorschrift. Überlegungen zu den Voraussetzungen der Verfallsanordnung und zum Verfallsgegenstand unter besonderer Berücksichtigung des Umweltstrafrechts.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 96/224
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der "Verfall" ist die Abschöpfung eines Gewinns, den ein Straftäter aufgrund der rechtswidrigen Tat erlangt hat, durch den gesetzlichen Übergang der vermögenswerten Position auf den Staat, § 73 Strafgesetzbuch (StGB). Die Vorschrift wird selten angewandt; selbst in dem Bereich, wo am häufigsten von derVerfallsanordnung Gebrauch gemacht wird - im Umweltstrafrecht - , wird nur in vier von tausend Fällen einer rechtskräftigen Verurteilung der Verfall angeordnet. Der Autor möchte der "Aschenputtel-Existenz" dieses Rechtsinstituts auf den Grund gehen. Er stellt die Konkurrenz zu den Instituten der "Einziehung" (§ 74, § 74c StGB) sowie die zu den Sanktionsinstrumenten der "Mehrerlösabführung" und der Rückerstattung des Mehrerlöses nach § 8 und § 9 Wirtschaftsstrafgesetz und der Verbandsgeldbuße nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz dar. Der Autor akzentuiert gegen die herrschende Ansicht der Literatur, welche den pönalen Charakter der 1992 novellierten Verfallsvorschrift betont, den Ausgleichsgedanken, der in ihr zum Tragen komme. gar/difu
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138 S.
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Kieler rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 4