Die Rechte Hamburgs in Cuxhaven und in der Elbmündung. Der Cuxhaven-Vertrag von 1961 und der Amerikahafen-Vertrag von 1991.
Mauke
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Mauke
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DE
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Hamburg
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ZLB: 96/2181
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Zur Regelung von Hafenfragen zwischen Hamburg und Cuxhaven wurden zwischen den Ländern Hamburg und Niedersachsen Staatsverträge geschlossen. Zunächst gibt die Studie eine historische Betrachtung der Beziehung der beiden Städte bzw. Länder zueinander. Vor dem Hintergrund, daß die Stadt Hamburg in hohem Maß wirtschaftlich von einem unbehinderten Schiffsverkehr auf der Elbe abhängig ist und Cuxhaven an der Elbmündung gelegen ist, hatte Hamburg stets ein wesentliches Interesse an dem Gebiet. Zu dem Regelungsbereich der beiden Verträge gehören die Durchführungsabkommen und die Briefwechsel, die überwiegend eigenständige Bestimmungen mit zum Teil erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen treffen. Mit dieser Untersuchung will die Verfasserin einen Beitrag zum besseren Verständnis der Staatsverträge leisten und geht auf Probleme ein, die bei Staatsverträgen zwischen Bundesländern grundsätzlich auftreten können oder bereits aufgetreten sind. kirs/difu
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XVII, 270 S.
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Hamburger Studien zum Kulturverfassungs- und Verwaltungsrecht; 5