Planung und Nutzung von Verkehrsflughäfen unter besonderer Berücksichtigung von Kapazitätsbeschränkungen.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 96/3419

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Zusammenfassung

Die Arbeit zeigt anhand der Verkehrsflughäfen Stuttgart, Düsseldorf und München II die administrative Kapazitätsbeschränkung, wie sie von der zuständigen Planungsbehörde verfügt worden ist. Eine gesetzliche Regelung zur Kapazitätsbeschränkung gibt es nicht. Die Autorin geht auf Betriebsregelungen im Rahmen des luftrechtlichen Fachplanungsrechts ein, das durch das Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege vom 17.12.1993 für zulässig erachtet wurde. In dem Zusammenhang wird auf die Aufgabenkomplexe der Flugplankoordination, der Festsetzung von Eckwerten, der Erteilung luftverkehrsrechtlicher Betriebsgenehmigungen und Nutzungsregelungen sowie auf Abschlüsse internationaler Abkommen eingegangen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß die Festsetzung einer administrativen Kapazitätsgrenze nicht grundsätzlich der Einstufung eines Flugplatzes zum Verkehrsflughafen widerspricht, und vergleicht damit das Europäische Gemeinschaftsrecht. kirs/difu

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140 S.

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Frankfurter Schriften zum Umweltrecht; 13