Rechtsschutz und Haftung bei gemeindlichem Satzungsrecht. Eine juristische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Hessen mit einer Betrachtung zum ungarischen Recht.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 96/2217

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Zusammenfassung

Eine Satzung ist ein Rechtssetzungsakt eines selbständigen Verwaltungsträgers zur einseitig hoheitlichen Regelung seiner Angelegenheit. Zur Steuerung von Vorhaben der örtlichen Daseinsvorsorge, der Planung und der Organisation ergehen kommunale Satzungen. Als reines Verwaltungsrecht unterliegen sie denselben Anforderungen wie Verwaltungsakte und sind nicht Gesetzesrecht wie Verordnungen. Eine wesentliche Regelung durch Satzung setzt ein Spezialgesetz voraus, das Voraussetzung und Befugnis der Satzung regelt. Verstößt eine Satzung gegen höherrangiges Recht, so spricht man von Satzungsunrecht. Eine Satzung ist angreifbar durch maßnahmespezifischen Primärrechtsschutz, durch indirekten Rechtsschutz und durch Verfassungsbeschwerde. Der Autor macht die unterschiedlichen Kontrollmöglichkeiten der Satzung am Beispiel von Hessen deutlich und behandelt den Verwaltungs- und den Verfassungsgerichtsweg. Der letzte Teil befaßt sich mit der ungarischen Rechtslage. kirs/difu

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224 S.

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Marburger Schriften zum Öffentlichen Recht; 9