Der Kölner Kommunistenprozeß von 1852 aus rechtshistorischer Sicht.

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Köln

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ZLB: 95/3971

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Abstract

Der Kölner Kommunistenprozeß fand vom 4.10.-12.11.1852 vor dem Assisengericht beim Appellationsgerichtshof statt. Fünf Berufsrichter und zwölf Geschworene hatten darüber zu befinden, ob die elf Angeklagten als Mitglieder der Kölner Gemeinde des Bundes der Kommunisten des Hochverrats schuldig waren. Die Arbeit untersucht den Verlauf des Prozesses und den genauen Gegenstand der Anklage. Darüber hinaus wird die Problematik der angewandten Strafgesetze hinterfragt, denn im Zuge der damaligen Gesetzgebung wurde der zuvor in der preußischen Rheinprovinz nach geltende Code pénal am 14.4.1851 von dem Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten abgelöst. Die Regierung erreichte den Zweck des Prozesses insofern, als der Kommunistenbund sich nach der Urteilsverkündung auf Antrag von Karl Marx am 17.11.1852 auflöste. kmr/difu

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XV, 230 S.

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