Zwangskontrakt und Güterdefinition. Zur Klärung der Begriffe "Enteignung" und "Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums".

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 95/3379

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DI
S

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Die Arbeit behandelt die Dogmatik zur Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, die sich spätestens seit dem Naßauskiesungsbeschluß von 1981 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Umbruch befindet. Nach der Theorie des BVerfG sind Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung zwei Arten von Eingriff in das Eigentum, die ohne Überschneidungen und ohne fließende Übergänge voneinander abzugrenzen sind, was jedoch - so der Autor - dem BVerfG noch nicht gelungen sei. Für den Autor ist zentraler Bezugspunkt für die rechtliche Qualifizierung von Eingriffen in das Eigentum: der Markt. Zu unterscheiden seien drei Marktkonstellationen: 1. der Zwangskontrakt (z. B. Zwangskauf, Zwangsmiete) zwischen Anbieter (Eigentümer) und Nachfrager (Nicht-Eigentümer); Enteignung ist Zwangskontrakt; 2. Die Definition von Gütern bzw. Eigentumsobjekten durch den Gesetzgeber ("Marktveranstalter"); die Inhalts- und Schrankenbestimmung gemäß Art. 14 Abs. 1 GG ist Güterdefinition; 3. wirtschaftslenkende Maßnahmen (z. B. Wettbewerbssteuerung durch Subventionen); solche Maßnahmen sind kein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 GG. kmr/difu

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175 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 679