Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers im Haftungsverband der Grundpfandrechte.

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DE

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Köln

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ZLB: 95/4278

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Die Arbeit befaßt sich mit der grundrechtlichen Haftung von Anwartschaftsrechten an Zubehörgegenständen, die der Grundstückseigentümer unter Eigentumsvorbehalt gekauft hat. Das Anwartschaftsrecht ist gesetzlich nicht geregelt. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.4.1961 die bisherige Rechtsprechung des Reichsgerichts aufgegeben: demnach erstrecke sich die Hypothek auch auf die Anwartschaft des Vorbehaltskäufers hinsichtlich des Zubehörs. Der Autor setzt sich mit diesem Urteil auseinander und behandelt auch die sich daraus ergebenden Probleme in der Grundstückszwangsvollstreckung und im Konkurs. Er plädiert dafür, die Reichweite der Haftung analog § 1120 BGB nicht zu überdehnen. Nur das Anwartschaftsrecht, nicht aber die Zubehörsache selbst, falle unter die Haftung und unterliege damit dem Zugriff der Grundpfandgläubiger. kmr/difu

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XIV, 201 S.

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