Die informellen Beziehungen zwischen Meldebehörde und Polizei in Berlin. Historische, verfassungsrechtliche und dogmatische Aspekte der Zusammenarbeit.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 95/2879
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Zusammenfassung
Das Einwohnermeldewesen ist der traditionsreiche Kern personenbezogener Grunddatensammlungen des Staates. Der Autor unternimmt eine verfassungsrechtliche Bewertung der Gesetzeslage Berlins. Insbesondere wird das Verhältnis zwischen Meldebehörde und Polizei anhand des Berliner Meldegesetzes vom 26.2.1985 analysiert. In dieser Neufassung des Melderechts wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983 mit der Anerkennung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bereits in vollem Umfang berücksichtigt. Die melderechtlich relevanten Aufgaben werden in Berlin seit dem 1.4.1986 von dem eigens geschaffenen Landeseinwohneramt wahrgenommen. Die Studie prüft, ob dem Berliner Gesetzgeber bei der Gestaltung der informationellen Infrastruktur ein verfassungskonformer Ausgleich mit den polizeilichen Interessen gelungen ist. kmr/difu
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267 S.
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Schriften zum Recht des Informationsverkehrs und der Informationstechnik; 10