Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Verwaltungsrecht. Vom sozialrechtlichen zum öffentlich- rechtlichen Herstellungsanspruch?

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ZLB: 95/2901

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DI
S

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Im Sozialrecht existiert der Herstellungsanspruch als ein vom Bundessozialgericht entwickeltes Rechtsinstitut des Staatshaftungsrechts. Durch den Herstellungsanspruch wird der Leistungsanspruch des Bürgers, der durch rechtswidriges Behördenhandeln beeinträchtigt wurde, so gestellt, wie er bei rechtmäßigem Behördenhandeln stehen würde. Die Autorin will diesen Herstellungsanspruch in das Verwaltungsrecht übernehmen. Nach Darstellung und Begründung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs und seiner Anwendung durch die Sozialgerichte wird die bisherige Behandlung in der Verwaltungsrechtsprechung erläutert. rebo/difu

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XXXII, 245 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1715