Der Betrieb nichtwirtschaftlicher kommunaler Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 96/679
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Zusammenfassung
Mit dem baden-württembergischen Gemeinderechtsänderungsgesetz vom 12.12.1991 wurden erstmals eigenständige Bestimmungen über nichtwirtschaftliche Gemeindeunternehmen in Privatrechtsform normiert. Unter nichtwirtschaftlichen Unternehmen werden, ausgehend vom Begriff der Daseinsvorsorge, Betriebe verstanden, die aus sozialpolitischen Gründen typischerweise auf Rentabilität verzichten und damit stärker der verwaltenden alsder wirtschaftlichen Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. Abfall- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Krankenhäuser). Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend für die Bundesländer die Bestimmungen über nichtwirtschaftliche kommunale Unternehmen und betrachtet die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Betrieb dieser Unternehmen in Privatrechtsform näher, insbesondereanhand des neu gefaßten § 104 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg. Die Analyse konzentriert sich auf das Kooperationsmodell (Beteiligung Privater) und die den Gemeinden verbleibenden Einflußmöglichkeiten. kmr/difu
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211 S.
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Boorberg Wissenschafts-Forum; 3