Mensch, Kultur- und Sachgüter in der UVP am Beispiel von Umweltverträglichkeitsstudien zu Ortsumfahrungen.

Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur
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Dortmund

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ZLB: 96/698-4

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S

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Abstract

Obwohl das UVPG bereits seit 1990 in Kraft ist, bestehen nach wie vor große Unsicherheiten und Unklarheiten darüber, wie die Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter in Umweltverträglichkeitsstudien zu berücksichtigen sind. Die entwickelten Anforderungsprofile tragen dazu bei, die Definitions- und Planungsunsicherheiten abzubauen. Für die Planungsebenen der Linienbestimmung und Planfeststellung werden Hinweise und Anregungen für die Berücksichtigung dieser Schutzgüter anhand der nach § 6 Abs. 3 und 4 UVPG durchzuführenden Arbeitsschritte gegeben, Diese sollen die nach § 1 UVPG geforderte umfassende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge ermöglichen. difu

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XI, 168 S.

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UVP spezial; 12