Die mißbräuchliche Kündigung der Miete von Wohnräumen.
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1994
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CH
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Bern
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ZLB: 95/1551
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DI
S
S
Authors
Abstract
Die schweizerische Arbeit durchleuchtet die mißbräuchliche Kündigung von Wohnraum durch den Vermieter und den Schutz des Mieters dagegen. Dies geschieht durch die Anfechtung der Kündigung oder eine befristete Erstreckung (Verlängerung) des Mietverhältnisses nach den Artikeln 271 und 271a OR (Bundesgesetz über das Obligationenrecht). Der Kündigungsschutz wurde durch die Revision von 1990 verstärkt. Der Autor stellt anhand von Fallgruppen die verschiedenen mißbräuchlichen Kündigungen dar und zeigt die zwischen den rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen der Wohnungsmiete bestehenden Zusammenhänge auf. rebo/difu
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LX, 341 S.
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St. Galler Studien zum Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht; 39