Baurecht in Hamburg. Entwicklung der baurechtlichen Regelungen unter besonderer Berücksichtigung des heute noch fortgeltenden althamburgischen Bauplanungsrechts und seiner Auslegung. Band I - Entwicklung des Baurechts in den heute zur Freien und Hansestadt Hamburg gehörenden Gebieten. Band II - Baupolizeiverordnung für die Hansestadt Hamburg. Vom 8.Juni 1938. Kommentierung der noch heute fortgeltenden Vorschriften.

W. Mauke Söhne
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W. Mauke Söhne

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Hamburg

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ZLB: 95/3468-1.2.

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Die kommentarartige Arbeit ermittelt die Relevanz des alten hamburgischen bzw. preußischen Baurechts für die heutige baurechtliche Situation in Hamburg. Teilweise ist dieses alte Recht noch heute bei der Genehmigung von baulichen Anlagen zu beachten. Insbesondere in bauplanungsrechtlicher Hinsicht sind für weite Gebiete des hamburgischen Staatsgebietes Bebauungspläne maßgeblich, die aufgrund alten Baurechts erlassen wurden. So haben die alten Baustufenpläne aus den 50er Jahren wegen der mit ihnen vorgenommenen großflächigen Planung eine erhebliche Bedeutung. "Uralte" Pläne, z. B. Bau- und Straßenlinienfestsetzungen aus der Zeit der Jahrhundertwende, können im Zusammenhang mit Fragen des Bestandsschutzes relevant sein. kmr/difu

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674 S.

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