Verwaltungsabhängige Risikobeschränkungen in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 95/2426
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DI
S
S
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Abstract
Das Ziel der Untersuchung ist eine Darstellung der Risikobeschränkungen in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Diese wurde im Jahre 1965 eingeführt. Ihr kommt wegen der stetig wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes ein erheblicher Anwendungsbereich zu. Der Klärung über Wesen und Arten der Risikobeschränkung folgt eine Abgrenzung zwischen Risikoausschluß (eine auflösende Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 BGB, die dann vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer das ausgeschlossene Verhalten vorgenommen hat) und Obliegenheiten. Nach herrschender Meinung sind dies Handlungen, zu denen der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, die ihm aber Nachteile für die Durchsetzung seiner Ansprüche einbringen. Der Autor vertritt eine andere Ansicht und hält die Obliegenheiten für echte Rechtspflichten. Dabei geht die Studie auf Begriffsbestimmung, Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Verstöße gegen Risikoausschluß und Obliegenheiten ein. Dies erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unter Berücksichtigung des § 187 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). rebo/difu
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LI, 195 S.
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Versicherungsrechtliche Studien; 25