Die Rückgabe von Vermögen in der ehemaligen DDR.

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Berlin

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ZLB: 95/1518

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Abstract

Zu den herausragenden Problemen der Wiedervereinigung Deutschlands zählen die ungeklärten Eigentumsverhältnisse auf dem Gebiet der DDR. Im Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) ist diesbezüglich der Rückgabegrundsatz verankert, nach dem entzogenes Eigentum wieder an den ehemaligen Eigentümer zurückzugeben ist. Diese Grundsatzentscheidung ist trotz zweier Gesetzesänderungen zur Förderung von Investitionen erhalten geblieben. Die Arbeit beleuchtet zunächst die Grundkonzeption der Klärung offener Vermögensfragen, um dann auf die dogmatischen Grundlagen des Rückübertragungsanspruches einzugehen, die bisher kaum erörtert wurden. Schließlich geht sie auch auf die Regelungsdefizite in der Eigentumsfrage ein. Die Arbeit wurde 1992 abgeschlossen. lil/difu

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157, XXXIII S.

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