Sozialstaatliche Tarifdifferenzierungen im Kommunalabgabenrecht - Verfassungsrechtliche und rechtssystematische Aspekte.
Brockmeyer
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Brockmeyer
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DE
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Bochum
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ZLB: 95/2238
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DI
S
S
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Abstract
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das nordrhein-westfälische Kommunalabgabenrecht sozialstaatliche Differenzierungen zuläßt und ob aus verfassungsrechtlichen Gründen für den kommunalen Abgabensatzungsgeber möglicherweise die Verpflichtung besteht, derartige Differenzierungen bei der Formulierung von Abgabensatzungen vorzusehen. Unter sozialstaatlichen Tarifdifferenzierungen werden in dieser Untersuchung solche Nachlässe und Befreiungen verstanden, die auf Grund von sozialstaatlichen Erwägungen im Bereich von Steuern, Gebühren und Beiträgen für wirtschaftlich leistungsschwache oder sonst förderungswürdige Personengruppen gewährt werden. Unter anderem ergibt sich, daß das Sozialstaatsprinzip Tarifdifferenzierungen bei Gebühren für die Inanspruchnahme von kulturellen und sozialen Einrichtungen der Gemeinden und Kreise verlangt. lil/difu
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ca. 140 S.
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Bochumer juristische Studien; 108