Informelle Absprachen in der Abfallwirtschaft. Ausdruck rechtlicher Regelungsschwäche oder ein im Abfallrecht verankertes Instrument der Exekutive?
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Datum
1994
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DE
Erscheinungsort
Freiburg/Breisgau
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Standort
ZLB: 95/1418
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Informelle Absprachen sind Ausdruck einer konsensbedingten Verhaltensabstimmung zwischen Staat und Privaten, die auf einem gewissen Tauschverhältnis beruhen und keine unmittelbar rechtlichen Auswirkungen entfalten. Ihre Zulässigkeit ergibt sich allgemein aus den der Exekutive eingeräumten Handlungsspielräumen, im Abfallrecht jedoch zusätzlich aus dem Kooperationsprinzip, nach dem Verantwortungsbereiche auf die Wirtschaft übertragen werden, ohne daß die staatliche Letztverantwortung berührt würde. Informelle Absprachen sind oft nicht nur praktisch, sondern wegen des Prinzips der Subsidiarität staatlichen Handelns auch rechtlich ordnungsrechtlichem Handeln vorzuziehen. Bedeutung haben sie vor allem als Vorstufe des Zielfestlegungsverfahrens nach § 14 Abs. 2 S. 1 Abfallgesetz und in dem der Planfeststellung für Entsorgungsanlagen vorgelagerten Raumordnungsverfahren. lil/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
ca. 200 S.