Gesundheitsstrukturgesetz. Bilanz und Perspektiven. Eine Tagung am 24.1.1994 in Bonn.

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Bonn

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ZLB: 95/1613

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S
KO

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Abstract

In das 1994 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz wird die Hoffnung gesetzt, daß es tatsächlich zu einer Reform des Gesundheitswesens führt. Insbesondere in der ersten Phase sieht das Gesetz eine Budgetierung vor. Sie ist als eine Art Notbremse anzusehen, die die ausufernden Kosten stoppen soll. Andere Inhalte wie zum Beispiel die Krankenhausreform, Wettbewerb unter den Krankenkassen oder Steuerung der Ärztezahlen werden als die eigentlichen Reforminhalte angesehen. Für sie sind unterschiedliche Umsetzungszeitpunkte vorgesehen. Entsprechend dieser inhaltlichen und zeitlichen Konzeption des Gesetzes standen auf der Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Diskussionen über die Auswirkungen der Budgetierung in den jeweiligen Bereichen des Gesundheitswesens im Vordergrund. Es wurde aber auch auf andere Aspekte wie zum Beispiel Krankenhausreform und Wettbewerb zwischen den Krankenkassen eingegangen. ej/difu

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89 S.

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Gesprächskreis Arbeit und Soziales; 37