Ordnungsverfügungen zur Dekontamination von Rüstungsaltlasten aus der Sprengstoffproduktion nach dem Montan-Schema.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 95/663

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DI
S

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Abstract

Das Problem der Rüstungsaltlasten ist zum großen Teil auf die Sprengstoffproduktion für den Zweiten Weltkrieg zurückzuführen. Diese Produktion war nach dem Montan-Schema organisiert. Nach diesem Schema verteilten sich die Aufgaben der Sprengstoffproduktion neben dem Deutschen Reich als Alleingesellschafter der Montan GmbH auf drei weitere juristische Personen des Privatrechts. Daher spricht man auch von einem Rüstungsviereck. Bei der Dekontamination (Verringerung der Belastungen) von Rüstungsaltlasten stoßen die Ordnungsbehörden auf das rechtliche Problem der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage, da drei der vier am Rüstungsviereck beteiligten juristischen Personen die Sprengstoffabriken nicht unmittelbar selbst betrieben haben. Weiterhin haben nach über 50 Jahren nunmehr andere Personen die rechtliche und tatsächliche Sachherrschaft über die Gebiete mit den Altlasten. Nach einer Beschreibung der technischen Verfahren zur Dekontamination befaßt sich der Autor im Schwerpunkt der Studie mit den rechtlichen Voraussetzungen für eine Dekontaminationsverfügung, insbesondere mit den Ermächtigungsgrundlagen und dem Ermessen der Behörden. rebo/difu

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317 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1699