Nationale Kernenergiepolitik und Gemeinschaftsrecht. Die Bindungen des Euratom- und des EG-Vertrages für einen Verzicht auf die Wiederaufbereitung und einen Ausstieg aus der wirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie.

Werner
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Düsseldorf

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ZLB: 95/975

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Zwei zentrale Fragen der deutschen Kernenergiepolitik sind trotz der Bemühungen um einen energiepolitischen Konsens nach wie vor umstritten: Bei der Entsorgung geht es darum, ob die bestrahlten Brennelemente aus Kernkraftwerken weiterhin in Frankreich und Großbritannien wiederaufgearbeitet oder ob sieohne vorherige Rückgewinnung von Uran und Plutonium - direkt - endgelagert werden sollen. Darüber hinaus steht in Streit, ob die Kernenergie überhaupt weiterhin wirtschaftlich genutzt werden soll. Bei der Beantwortung dieser Fragen durch die zuständigen Gesetzgebungsorgane ist das vorrangige Europäische Gemeinschaftsrecht zu beachten. Als Alternative zur geltenden Rechtslage werden insbesondere im Deutschen Bundestag Änderungen vorgeschlagen, die das Entsorgungskonzept der direkten Endlagerung - d.h. ein Verbot der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken auch im europäischen Ausland - vorschreiben und einen "Ausstieg" aus der Kernenergienutzung anordnen. Vor dem Hintergrund einer Analyse der tatsächlichen Situation untersucht die Studie, ob sich die Bundesrepublik Deutschland in Widerspruch zu ihren Verpflichtungen als Mitglied der Europäischen Union, insbesondere der Europäischen Atomgemeinschaft setzen würde, wenn die Gesetzgebungsorgane diesen Änderungsvorschlägen folgen würden. difu

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XV, 233 S.

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Umweltrechtliche Studien; 16