Handlungsanleitung zur Lärmminderungsplanung in Thüringen.
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DE
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Jena
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ZLB: 95/187-4
BBR: C 23 865
BBR: C 23 865
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S
PL
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Abstract
Der am 1. September 1990 in Kraft getretene § 47a "Lärmminderungspläne" des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eröffnet durch seinen ganzheitlichen Ansatz die Chance, einen alle Teilbereiche umfassenden Lärmschutz zu erreichen. Er verpflichtet die Gemeinden oder zuständigen Behörden erstmals zur umfassenden Ermittlung der Lärmbelastung durch die verschiedenen Lärmquellen. Auf dieser Analyse aufbauend sind Maßnahmenpläne zur Lärmminderung zu erstellen. Die von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt in der Handlungsanleitung zusammengestellten Erfahrungen, sollen den Gemeinden ein Leitfaden für ihre praktische Tätigkeit bei der Umsetzung des § 47a BImSchG sein. Es werden Begriffe, die Reihenfolge des Vorgehens und die Notwendigkeit einer Vorprüfung erläutert. Anschließend werden Methoden und Inhalte des Schallimissionsplans sowie des Konflikt- und des Maßnahmenplans dargestellt. Abschließend wird auf die Erfassung der notwendigen Daten und die Kosten eingegangen. ha/difu
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ca. 35 S.
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Schriftenreihe der Thüringer Landesanstalt für Umwelt