Denkschrift für ein Umweltgesetzbuch und Gesprächsprotokoll der Klausurtagungen 12.-13.11.1993 in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 95/708
BBR: Y 870/115

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KO

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Abstract

Die Erarbeitung eines Umweltgesetzbuches ist das wichtigste längerfristige Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Die Regierungsparteien verständigten sich in der Koalitionsvereinbarung für die 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf die Harmonisierung des Umweltrechts mit dem Ziele der Entwicklung eines Umweltgesetzbuches. Zweck der Denkschrift ist es, den umweltpolitischen Zielrahmen für ein Umweltgesetzbuch anzugeben und umweltpolitische Schwerpunkte für die Kodifikationsarbeiten zu setzen. Darüber hinaus will die Denkschrift der interessierten Öffentlichkeit Notwendigkeit, Grundideen und wichtige Regelungsbereiche einer Kodifikation des Umweltrechts verdeutlichen sowie die Unterstützung von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden und sonstigen gesellschaftlich relevanten Gruppen für das Kodifikationsvorhaben gewinnen. Dieser Zweck erforderte eine Beschränkung der Denkschrift auf wenige exemplarische Themen und eine stark vereinfachende Darstellung. ej/difu

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123 S.

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