Das privative Gemeindevermögen der Altstadt Erlangen.
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DE
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Erlangen-Nürnberg
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ZLB: 95/453
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DI
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Abstract
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Erlanger Altstadt mit der Neustadt zur Gesamtgemeinde Erlangen vereinigt. Das "privative" (die Fusion überdauernde) Gemeindevermögen der Altstadt Erlangen (insbesondere der Stadtwald) und dessen Rechtsnatur ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Zunächst gibt die Arbeit einen Überblick über die Geschichte Erlangens bis zum Übergang an das Königreich Bayern. Es folgt die Entstehungsgeschichte der Altstädter Kommune als Folge der bayerischen Gemeindegesetze. Dabei geht die Untersuchung auf das Gemeindevermögen der Altstadt ein und erläutert den Weg zum Städtevertrag von 1823. Danach wird die Altstädter Kommune als Gegenstand der Gesetzgebung durchleuchtet, wobei verschiedeneRechtsstreitigkeiten (Ablösung der Waldweide, Verkauf der Erlach- Wiesen, Streit um das Administratorenamt) als anschauliche Beispiele dienen. Erst 1928 ging das Altstädter Gemeindevermögen rechtlich auf die Stadtgemeinde über. rebo/difu
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XVII, 337 S.