Datschengrundstücke und andere Bodennutzungsverhältnisse. 2. Aufl.
Grundeigentum-Verl.
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Date
1994
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Grundeigentum-Verl.
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DE
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Berlin
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ZLB: 95/1086
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S
RE
RE
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Abstract
In der DDR wurden Ende der 80er Jahre von circa 53 % der Haushalte Bodenflächen zur Erholung, Freizeitgestaltung oder zu Wohnzwecken genutzt. Der Gesetzgeber hat die nach früherem DDR-Recht begründeten Rechtsverhältnisse an Grundstücksflächen durch das am 1.1.1995 in Kraft getretene Schuldrechtsänderungsgesetz und das bereits am 1.10.1994 in Kraft getretene Sachenrechtsänderungsgesetz neu geregelt. Für die mindestens 1 Million Vertragsverhältnisse über kleingärtnerisch genutzte, zur Erholung oder Freizeitgestaltung abgeschlossenen Verträge und unentgeltlichen Überlassungsverträge zu Wohn- und gewerblichen Zwecken gelten nun grundsätzlich die miet- und pachtrechtlichen Bestimmungen des BGB mit den Sonderregelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Mit der umfassenden Gesamtdarstellung der vertraglichen Bodennutzungsverhältnisse unter Erörterung von exemplarischen Fällen aus der Rechtsprechung und Beratungspraxis soll der Versuch unternommen werden, auch dem juristischen Laien, insbesondere den Vertragsbeteiligten selbst, die Möglichkeit zu geben, sich umfassend über die Rechtslage zu informieren. Besondere Bedeutung kommt deshalb den Kapiteln in den Teilen 1 bis 6 zu. Außerdem liegt mit der erstmaligen Erläuterung der wesentlichen Bestimmungen des SchuldRAnpG eine komplette Darstellung des neuen Gesetzes vor, das für die meisten der in den einzelnen Kapiteln erläuterten Vertragstypen maßgeblich ist. goj/difu
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XXVIII, 336 S.
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Vermögensrechtliche Reihe; 1