Verfassungsgebung als Zukunftsbewältigung aus Vergangenheitserfahrung. Zur Verfassungsgebung im vereinten Deutschland. Antrittsvorlesung 25. November 1993.
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1994
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DE
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Berlin
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ZLB: 94/3030
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Abstract
In seiner Antrittsvorlesung vertritt der Verfasser die These, daß die Verfassung - wie überhaupt die Rechtsordnung - auch zu einem beträchtlichen Teil Lernergebnisse eines Staates bzw. eines Volkes zusammenfaßt, und in diesem Sinne die Verfassung auch als kollektive Lernerfahrung, als Bewältigung der Zukunft aus Vergangenheitserfahrung zu verstehen ist. Beispiele aus der Verfassungsgeschichte - Paulskirche, Deutsches Reich, Weimarer Reichsverfassung - stehen am Anfang der Ausführungen, ehe an zentralen Elementen die umsteuernde Zukunftsbewältigung aus Vergangenheitserfahrung im Grundgesetz - Asyl, Grundrechte, internationale Stellung der Bundesrepublik u.a.m. - diskutiert werden und ein Blick auf die Verfassungen der DDR geworfen wird. Im Zentrum des Aufsatzes stehen die Erörterungen der Konsequenzen für die laufende Verfassungsdiskussion mit den Stichworten "gemeinsame Verfassungskommission", Erhaltung von Errungenschaften der DDR, gesamtdeutsche Verfassungsgestaltung zwischen Kurswahrung und Kursumsteuerung. goj/difu
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73 S.
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Öffentliche Vorlesungen; 31