Abstrakte und konkrete Gefahr. Entwicklung und Abgrenzung der polizeirechtlichen Gefahrenarten.
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DE
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Tübingen
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ZLB: 94/3827
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DI
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Abstract
Der Gefahrenbegriff spielt im Polizeirecht eine zentrale Rolle und erfährt in der Arbeit durch die Untersuchung von Entwicklung und Abgrenzung der verschiedenen Gefahrenarten seine Beachtung. Am Anfang der Studie steht ein historischer Überblick über die Entwicklung der Gefahrenarten seit Kaiser Karl V. bis zum Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794. Es erfolgt eine Analyse der verschiedenen Abgrenzungskriterien zwischen abstrakter und konkreter Gefahr, wobei letztendlich das prognostische bzw. zeitliche Moment entscheidend ist. Danach ist die abstrakte Gefahr ein zukünftiger, die konkrete Gefahr ein gegenwärtiger wahrscheinlicher Schadenseintritt. Der Autor gibt dem Komponentenmodell (ein Bestandteil führt nach Erfahrungen oder Tatsachen zur Wahrscheinlichkeit eines Schadens, wobei eine schadensstiftende Komponente ausreicht) gegenüber dem Einzelfallmodell (hier muß erst der Sachverhalt ermittelt werden) den Vorrang. Im Anhang ein umfangreiches obergerichtliches Entscheidungsregister von 1876 bis zur Gegenwart. rebo/difu
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XXIV, 243 S.