Die Bedeutung der behördlichen Duldung im Umweltstrafrecht.

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Tübingen

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ZLB: 94/2769

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Abstract

Die Arbeit geht ausführlich auf die Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht (die Abhängigkeit des Strafrechts vom vorgegebenen Rahmen des Verwaltungsrechts, also die Straffreiheit des Genehmigungsinhabers bei einer Genehmigung durch eine Behörde) bezüglich der behördlichen Duldung von bekannten rechtswidrigen Zuständen hinsichtlich der Strafbarkeit oder eines Rechtfertigungsgrundes für den "Duldungsempfänger" (Genehmigungsinhaber) einer Anlage (z. B. Klärwerk) ein. Dabei geht der Autor besonders auf das Wasser- und Abfallrecht ein. Er sieht im Atomrecht angesichts der unkalkulierbaren Gefahren keinen Platz für die Duldung eines rechtswidrigen Zustandes. rebo/difu

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V, 262 S.

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