Rechtsschutz gegen polizeiliche Ermittlungstätigkeit zur Erforschung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

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Mannheim

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ZLB: 94/3147

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Abstract

Die Polizei kann vorbeugend zur Gefahrenabwehr (präventiv) oder zur Strafverfolgung (repressiv) tätig werden. Je nach Tätigkeit ist entweder das allgemeine Ordnungsrecht der Länder oder die Strafprozeßordnung (StPO) Ermächtigungsgrundlage für das Handeln der Polizei. Der erste Fall der Untersuchung beschäftigt sich mit dem Rechtsschutz des Bürgers gegen polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zur Erforschung von Straftaten. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet im zweiten Teil die Zusammenstellung der Probleme eines Rechtsschutzes gegen polizeiliche Ermittlungen zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, insbesondere im Bußgeldverfahren. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß solche polizeilichen Maßnahmen durch die Amtsgerichte überprüft werden können. rebo/difu

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XII, 235 S.

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