Das Reststoffvermeidungs- und Verwertungsgebot. Eine Untersuchung zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG.

v. Decker
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v. Decker

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ZLB: 95/89

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Abstract

Ausgehend von der Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen des Reststoffvermeidungs- und Verwertungsgebots klärt die Arbeit zunächst den Reststoffbegriff des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) in Abgrenzung zum Abfallbegriff. Eingehend werden die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Reststoffen beleuchtet. Dabei wird das Anliegen der Vorschrift herausgestellt, präventiv vor der Aufnahme der umweltbelastenden Tätigkeit spätere Entsorgungsfragen zu berücksichtigen. Ausführlich wird erörtert, inwieweit für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen entsprechende Pflichten bestehen oder notwendig sind. Weitere Aspekte sind u.a. verfahrensrechtliche Fragen, die Durchsetzung gegenüber bestehenden Anlagen und Nachsorgepflichten bei stillgelegten Anlagen. Abschließend wird der Entwurf eines Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes behandelt. Die Arbeit will zur Abkehr von einer bloß reagierenden Abfallbeseitigungspolitik hin zu einer vorausschauenden, umweltverträglichen Steuerung von Reststoff- und Abfallströmen beitragen. kmr/difu

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XIV, 231 S.

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Umwelt- und Technikrecht; 28