Kreditäre Finanzierung des Staates unter dem Grundgesetz. Ein Plädoyer gegen den Kreditstaat.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 94/4202

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Die Arbeit behandelt die Regelungen des Grundgesetzes zum Finanzwesen (Art. 104 a bis 115) und wendet sich gegen die Gefahr einer sich verselbständigenden Staatsverschuldung. Besondere Aktualität erlangt die Kritik an der Kreditfinanzierung öffentlicher Ausgaben durch die Wiedervereinigung vom 3.10.1990. Entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Staatsverschuldung ist die seit der Haushaltsreform der Jahre 1967 ff. den öffentlichen Haushalten zugewiesene wirtschaftliche Funktion, d. h. Bund und Länder müssen eine Haushaltswirtschaft betreiben, die gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung trägt. Dadurch verbietet sich nach wirtschaftswissenschaftlichem Kenntnisstand die nachhaltige Ausgabenfinanzierung durch Kredite. Die Bedienung fälliger Kreditverbindlichkeiten durch stetige Umschuldung erfüllt nicht den Kredittatbestand des Art. 115 GG; die fortwährende Prolongierung von Altschulden ist verfassungswidrig. Das Grundgesetz erwartet die wesentliche Finanzausstattung des Staates durch Steuern; es normiert den Steuerstaat. kmr/difu

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208 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 666