Die Kündigung des Versorgungsvertrags eines Plankrankenhauses nach § 110 SGB V. Suche nach einem wirksamen Instrument zur Steuerung der Krankenhauskapazität.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/3448

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Zusammenfassung

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für stationäre Krankenpflege betrugen 1960 ca. 1,5 Mrd. DM und steigerten sich bis 1991 auf ca. 49 Milliarden. Die Kündigungsmöglichkeit bei Versorgungsverträgen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB, Teil V, § 110) sollte zur Reduzierung der Bettenzahl und der Klinikkosten führen. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der komplexen Gesetzesstruktur bei Plankrankenhäusern. Sie überprüft unter Berücksichtigung der gesundheitsökonomischen Reformdiskussion sowie der Arbeitsweise der Praxis, ob das Kündigungsrecht zur Kapazitätsteuerung und Kostensenkung geeignet ist. Die Autorin entwickelt Anwendungskriterien für § 110 SGB V. Ferner werden de lege ferenda neue marktmäßige bzw. körperschaftliche Finanzierungsmodelle für das Verhältnis zwischen GKV und Krankenhaus auf ihre Verfassungsmäßigkeit und praktische Tauglichkeit hin untersucht. kmr/difu

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292 S.

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Frankfurter Abhandlungen zum Sozialrecht; 2