Zivilrechtliche Haftpflicht für Umweltschädigungen nach schweizerischem Recht. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 138 IPRG und Art. 59a USG, Entwurf.

Helbing & Lichtenhahn
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Helbing & Lichtenhahn

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/3719

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DI
S

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Abstract

Die bestehenden Normen des schweizerischen Haftpflichtrechts sind für die Bewältigung der Umweltschadensproblematik ungenügend, was sich hauptsächlich zu Lasten des Geschädigten auswirkt. Der Schritt hin zu einer Gefährdungshaftung drängt sich auch im Rahmen des verfassungsmäßigen Umweltschutzauftrags auf. Der Entwurf für die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) sieht eine Gefährdungshaftung für umweltgefährdende Anlagen vor, läßt aber wichtige Probleme unangetastet, die spezifisch bei Umweltschadensfällen auftreten. Der Autor fordert deshalb ein eigentliches Umwelthaftungsgesetz ähnlich der deutschen oder dergeplanten österreichischen Regelung mit Erfassung der Öko-Schäden in einem speziellen Tatbestand, der Anspruchsberechtigung, Klageberechtigung und Schadenersatz regelt; ferner sollten Regeln zur Führung des Kausalbeweises normiert werden. Im internationalen Verhältnis konstatiert der Autor auch nach dem Inkrafttreten des IPRG (Bundesgesetz über das internationale Privatrecht vom 18.12.1987) großen Handlungsbedarf. kmr/difu

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XXXVI, 188 S.

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Schriftenreihe des Instituts für Internationales Recht und Internationale Beziehungen; 58