Kommunale Elektrizitätsversorgung in den fünf neuen Bundesländern.

Dyk, Jan van
Lang
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1994

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Lang

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/4386

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DI
S

Abstract

Durch die Stromverträge der DDR-Regierung von Sommer 1990 mit den fünf großen Energieversorgungsunternehmen derBundesrepublik wurde die Übernahme der Energie- Bezirkskombinate durch die westlichen Stromkonzerne festgelegt. Ein entsprechender Zusatz im Einigungsvertrag sollte diese Übernahme rechtlich absichern. Obwohl die hiergegen eingelegte Kommunalverfassungsbeschwerde durch außergerichtlichen Vergleich zurückgenommen wurde, ist die Rechtsposition der Kommunen in den neuen Bundesländern bezüglich der Stromversorgung weiterhin ungeklärt. Die Arbeit analysiert die bei der kommunalen Elektrizitätsversorgung auftretende Gemengelage von Verfassungs-, Energiewirtschafts- und Kommunalrecht. Der Kommunalisierungsanspruch der ostdeutschen Gemeinden auf Übertragung von Elektrizitätsversorgungsanlagen orientiert sich an ihrer Leistungsfähigkeit und ist im Einigungsvertrag geregelt. Hiernach sind die entsprechenden Vermögensgegenstände bereits kraft Gesetzes auf die Gemeinden übergegangen. kmr/difu

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251 S.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 17

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