Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigentumsgarantie und ihre Auswirkungen auf die Staatshaftung für legislatives Unrecht.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/4385

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DI
S

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Abstract

Die Arbeit analysiert die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (u.a. den Naßauskiesungsbeschluß von 1981) zu Art. 14 GG und zieht daraus Konsequenzen für die wünschenswerte Staatshaftung für legistratives Unrecht, also für verfassungswidrige Gesetze. Im Mittelpunkt stehtdas Problem der "Junktimklausel", wonach ein Enteignungs- (ermächtigungs-)gesetz Art und Ausmaß der Entschädigung regeln muß (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG). Der Autor sieht darin ein Scheinproblem, weil es nur Enteignungen gäbe, aber keine sonstigen zulässigen "Eingriffe mit enteignender Wirkung". Somit verliere die Frage "Enteignung oder nicht" an Bedeutung; in den Vordergrund trete die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bzw. Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Nach Meinung des Autors lassen sich aus dem Amtshaftungsanspruch und der Eigentumsunrechtshaftung Schadenersatz- bzw. Entschädigungsansprüche wegen legislativen Unrechts ableiten. Das Problem ist für das Boden-, Bau-, Planungs- und Umweltrecht relevant. kmr/difu

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XXI, 204 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1617