Drittschutz. Der Rechtsschutz Drittbetroffener gegen Bau- und Anlagengenehmigungen im öffentlichen Baurecht, Immissionsschutzrecht und Atomrecht.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 94/2919
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DI
S
S
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Abstract
Während die prozessuale Zulässigkeit von Nachbarklagen kaum noch Streitpunkte bietet, ist die materielle Seite des Drittschutzes problematischer. Zwar wird der Rechtsprechung durchweg eine angemessene Urteilsfindung attestiert, jedoch stehen einige dogmatische Grundlagen dieser Urteile, wie zum Beispiel das Gebot der Rücksichtnahme, auf wackeligen Füßen. Der so entstandenen Einzelfallgerechtigkeit versucht diese Arbeit ein dogmatisches Fundament zu geben. Es stellt sich materiell das Problem des Verwaltungsakts mit Drittwirkung im Bauplanungs- und Bauordnungs-, Immissionsschutz- und Atomrecht. Gegenstand der Untersuchung sind dabei die Anfechtungsklagen der Drittbetroffenen gegen die Genehmigungen, nicht dagegen Verpflichtungsklagen auf Einschreiten gegen bereits errichtete Vorhaben oder der Rechtsschutz direkt gegen Pläne. Die Arbeit sucht dabei den Drittschutz nicht nur wie üblich in der Genehmigungsnorm, sondern in sämtlichen die Interessen des Nachbarn schützenden Normen, hergeleitet aus der Lehre vom subjektiven öffentlichen Recht. Der Schwerpunkt liegt auf der Landesbauordnung Baden-Württemberg. lil/difu
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261 S.
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Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; 19