Auflistung nach Autor:in "Merchel, Joachim"
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Zeitschriftenaufsatz 15 Jahre Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) - Anmerkungen zu einer "Zwischenbilanz".(2006, Bundesanzeiger) Merchel, JoachimZeitschriftenaufsatz 15 Jahre Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) - Anmerkungen zu einer "Zwischenbilanz".(2006, Bundesanzeiger) Merchel, JoachimZeitschriftenaufsatz § 78b SGB VIII als Instrument zur Qualitätsentwicklung in der Erziehungshilfe? Ergebnisse einer Inhaltsanalyse von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen.(2006, Bundesanzeiger) Merchel, JoachimSeit dem 1.1.1999 müssen sich der öffentliche Träger der Jugendhilfe und ein Teil von Leistungsanbietern in der Erziehungshilfe nicht nur mit der Frage des Austarierens von Leistungsgehalten und Preisen bzw. Entgelten beschäftigen, sondern darüber hinaus auch noch mit der Frage, nach welchen Grundsätzen die Qualität der Leistungsangebote bewertet und mit welchen Maßnahmen die Realisierung von vereinbarten Qualitätsmaßstäben in geeigneter Weise gewährleistet werden soll. Für teilstationäre und stationäre Angebote der Erziehungshilfe soll neben einer Leistungsvereinbarung und einer Entgeltvereinbarung auch eine "Qualitätsentwicklungsvereinbarung" (QEV) abgeschlossen werden. Nach dem Gesetzestext ist der Abschluss aller drei Vereinbarungen eine Voraussetzung, um den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts zu verpflichten (§ 78b, Abs. 1 SGB VIII). difuZeitschriftenaufsatz § 78b SGB VIII als Instrument zur Qualitätsentwickluns in der Erziehungshilfe? Ergebnisse einer Inhaltsanalyse von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen.(2006, Bundesanzeiger) Merchel, JoachimSeit dem 1.1.1999 müssen sich der öffentliche Träger der Jugendhilfe und ein Teil von Leistungsanbietern in der Erziehungshilfe nicht nur mit der Frage des Austarierens von Leistungsgehalten und Preisen bzw. Entgelten beschäftigen, sondern darüber hinaus auch noch mit der Frage, nach welchen Grundsätzen die Qualität der Leistungsangebote bewertet und mit welchen Maßnahmen die Realisierung von vereinbarten Qualitätsmaßstäben in geeigneter Weise gewährleistet werden soll. Für teilstationäre und stationäre Angebote der Erziehungshilfe soll neben einer Leistungsvereinbarung und einer Entgeltvereinbarung auch eine "Qualitätsentwicklungsvereinbarung" (QEV) abgeschlossen werden. Nach dem Gesetzestext ist der Abschluss aller drei Vereinbarungen eine Voraussetzung, um den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts zu verpflichten (§ 78b, Abs. 1 SGB VIII). difuGraue Literatur Abschlußbericht zum Projekt "Fachliche und organisatorische Gestaltung der Hilfeplanung nach § 36 KJHG" im Jugendamt Herne.(1994) Merchel, Joachim; Schrapper, ChristianIm Hinblick auf die Gestaltung des Entscheidungsprozesses, welche erzieherische Hilfe für Kinder/Jugendliche und Eltern im Einzelfall dem "erzieherischen Bedarf" (§ 27 Abs. 2 KJHG) entspricht und daher "geeignet und notwendig" (§ 27 Abs. 1) ist, hat der Gesetzgeber zwei wesentliche Anforderungen an das Verfahren formuliert: Gemäß § 36 Abs. 2 soll die Entscheidung "im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden", und die Ausgestaltung der Hilfe soll auf der Grundlage eines Hilfeplans erfolgen, der "zusammen mit dem Personenberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen" erstellt werden soll. Mit dem Projekt, dessen Abschlußbericht hier veröffentlicht ist, wurde das Ziel verfolgt, in Zusammenarbeit mit einem Jugendamt modellhaft Ansätze zur Realisierung der in § 36 enthaltenen Anforderungen an die Hilfeplanung in der Erziehungshilfe sowie praktische Möglichkeiten zur Verknüpfung von individueller Hilfeplanung und strukturbezogener Jugendhilfeplanung zu entwickeln. ej/difuGraue Literatur Abschlußbericht zum Projekt "Fachliche und organisatorische Gestaltung der Hilfeplanung nach § 36 KJHG" im Jugendamt Herne.(1994) Merchel, Joachim; Schrapper, ChristianIm Hinblick auf die Gestaltung des Entscheidungsprozesses, welche erzieherische Hilfe für Kinder/Jugendliche und Eltern im Einzelfall dem "erzieherischen Bedarf" (§ 27 Abs. 2 KJHG) entspricht und daher "geeignet und notwendig" (§ 27 Abs. 1) ist, hat der Gesetzgeber zwei wesentliche Anforderungen an das Verfahren formuliert: Gemäß § 36 Abs. 2 soll die Entscheidung "im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden", und die Ausgestaltung der Hilfe soll auf der Grundlage eines Hilfeplans erfolgen, der "zusammen mit dem Personenberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen" erstellt werden soll. Mit dem Projekt, dessen Abschlußbericht hier veröffentlicht ist, wurde das Ziel verfolgt, in Zusammenarbeit mit einem Jugendamt modellhaft Ansätze zur Realisierung der in § 36 enthaltenen Anforderungen an die Hilfeplanung in der Erziehungshilfe sowie praktische Möglichkeiten zur Verknüpfung von individueller Hilfeplanung und strukturbezogener Jugendhilfeplanung zu entwickeln. ej/difuZeitschriftenaufsatz Den Ausschussalltag gestalten: Anregungen für die Praxis der Jugendhilfeausschüsse.(2005, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt) Merchel, Joachim; Reismann, HenrikZeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Beratung im "Sozialraum". Eine neue Akzentsetzung für die Verortung von Beratungsstellen in der Erziehungshilfe?(2001, Luchterhand) Merchel, JoachimZeitschriftenaufsatz Beratung im "Sozialraum". Eine neue Akzentsetzung für die Verortung von Beratungsstellen in der Erziehungshilfe?(2001, Luchterhand) Merchel, JoachimMonographie Berufsbild und Qualifizierung von Leitungskräften in der Sozialen Arbeit. Ergebnisse einer Untersuchung zu Leitungsanforderungen und Perspektiven der Qualifizierung.(2007, Selbstverl.) Biesenkamp, Rainer; Merchel, JoachimMonographie Berufsbild und Qualifizierung von Leitungskräften in der Sozialen Arbeit. Ergebnisse einer Untersuchung zu Leitungsanforderungen und Perspektiven der Qualifizierung.(2007, Selbstverl.) Biesenkamp, Rainer; Merchel, JoachimZeitschriftenaufsatz Den Ausschussalltag gestalten: Anregungen für die Praxis der Jugendhilfeausschüsse.(2005, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt) Merchel, Joachim; Reismann, HendrikAufsatz aus Sammelwerk Der "fachlich regulierte Qualitätswettbewerb": eine angemessene jugendhilfepolitische Perspektive?(2003, Selbstverl.) Merchel, JoachimZeitschriftenaufsatz Der "Kinderschutz" und das rechtliche Steuerungskonzept. Anmerkungen anlässlich des Regierungsentwurfs zu einem "Bundeskinderschutzgesetz".(2011, BWV Berliner Wissenschafts-Verl.) Merchel, JoachimAls Reaktion auf die Missbrauchsfälle und unter Aufnahme der Beratungen des von der Bundesregierung eingesetzten "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" hat die Bundesregierung im März 2011 den Entwurf eines "Kinderschutzgesetzes" vorgelegt, der von dem Autor einer kritischen Prüfung unterzogen wird. Dabei stehen zwei Fragen im Mittelpunkt des Beitrages: Was wird unter dem Begriff "Kinderschutz" rechtlich verstanden, wird dieser Begriff möglicherweise in erster Linie politisch für andere Zwecke instrumentalisiert? Wie lässt sich eine Steuerungswirkung mit einem solchen, auf den "Kinderschutz" bezogenen Gesetz erreichen? Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Chiffre "Kinderschutz" verwendet wird, um unter Nutzung dieser positiv klingenden Klausel in erster Linie neue Steuerungsverfahren vorzusehen, die auf die betroffenen Personen zielen, die Organisationen zu beeinflussen suchen und die über infrastrukturelle Anreizsysteme wirken sollen. Skeptisch bleibt der Autor, wenn er die möglich "Erfolge" neuer rechtlicher Instrumente und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendhilfe und ihrer Institutionen reflektiert.Zeitschriftenaufsatz Der Jugendhilfeausschuss als Zentrum kommunaler Jugendhilfepolitik: Themen und strategische Perspektiven für eine zukunftsgerichtete Arbeit im JHA.(2005, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt) Merchel, JoachimMonographie Der Jugendhilfeausschuss. Eine Untersuchung über seine fachliche und jugendhilfepolitische Bedeutung am Beispiel NRW.(2004, Juventa) Merchel, Joachim; Reismann, HendrikDer Jugendhilfeausschuss (JHA) steht immer wieder im Zentrum kontroverser Debatten in der Jugendhilfe. Die einen kritisieren ihn als Lobby-Instrument großer etablierter Träger, als Gremium mit geringer innovativer Wirkung auf die Jugendhilfe, als Hindernis für eine effektive Verwaltungsmodernisierung in der Jugendhilfe. Die Verteidiger der Struktur des JHA sehen in ihm ein wichtiges Gremium für eine demokratische, auf Beteiligung der Träger ausgerichtete kommunale Jugendhilfepolitik und sie befürworten die besondere Struktur des JHA, weil hier bei der Gestaltung der kommunalen Jugendhilfe gleichermaßen politische wie fachliche Inhalte wirkungsvoll verknüpft werden können. Trotz dieser Kontroversen war der Forschungsstand zum JHA jedoch bisher nur gering entwickelt. Die vorliegende, im Kontext des Institut für soziale Arbeit, Münster, entstandene Untersuchung der JHA in Nordrhein-Westfalen liefert wichtiges Material für eine Versachlichung der Debatten. Die Ergebnisse werden in die sozialwissenschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge eingeordnet. Dabei entsteht eine umfassende Darstellung zur fachlichen und jugendhilfepolitischen Bedeutung, zur politischen Funktion, zur rechtlichen Konstitution und zur Leistungsfähigkeit des JHA. Die Ergebnisse zeigen auch, dass es sowohl unter fachpolitischen Gesichtspunkten als auch unter dem Aspekt der politischen Beteiligung im Kommunalbereich ein lohnenswertes Ziel ist, die Struktur des JHA zu nutzen und den JHA zu einem Gremium lebendiger Jugendhilfepolitik weiterzuentwickeln. difuZeitschriftenaufsatz Der Jugendhilfeausschuss: besser als sein Ruf? Thesen und Hinweise aus einem Forschungsprojekt.(2003, Selbstverl.) Merchel, Joachim; Reismann, HendrikZeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Der mißverstandene Charakter von Hilfeplanung: Anmerkungen zum Beitrag von Udo Maas in "Zentralblatt für Jugendrecht" 3/1997.(1997, Heymann) Merchel, Joachim