Das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Übersicht über die wichtigsten Neuregelungen für die alten Bundesländer.
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DE
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0522-5337
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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4
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Abstract
as Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Bereitstellung von Wohnbauland - Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz - trat am 1.5.1993 in Kraft.Als Artikelgesetz ändert es zahlreiche Regelungen in BauGB, BauNVO und anderen Gesetzen.Der Aufsatz behandelt die Neuregelungen für die alten Bundesländer.Im vorliegenden zweiten Teil wird auf die nun nach Paragraph 6 BauGB-Maßnahmen zulässigen Verträge zwischen der Gemeinde und Dritten zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen eingegangen.Paragraph 7 BauGB-Maßnahmen führt den Vorhaben- und Erschließungsplan auch für die alten Bundesländer ein.Dargestellt werden die Voraussetzungen, das Satzungsverfahren, Regelung der Erschließungskosten und die Bindungswirkung.In weiteren Abschnitten werden die Änderungen im Raumordnungsgesetz und im Naturschutzgesetz besprochen.Als Grundsätze werden der Vorrang der Wohnbaulandbeschaffung bei festgestelltem Defizit, der Ausgleich zwischen Gewerbe- und Wohngebietsausweisung neu eingeführt.Änderungen ergeben sich beim Raumordnungsverfahren, das unter bestimmten Voraussetzungen ganz entfallen kann und bei der nicht mehr notwendig im Raumordnungsverfahren durchzuführenden UVP.Abschließend wird auf die Änderung im Naturschutzgesetz eingegangen.Die Prüfung von Belangen des Naturschutzes soll nur einmal, auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen.Änderungen ergeben sich für die Handhabung der Eingriffsregelung.(wb)
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr.8
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S.231-236