§ 541 a BGB. Die Hinausmodernisierung ist vom Mieter nicht zu dulden. LG Braunschweig, Urteil v.5.1. 1982 - Az. 6 S 226/81.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Für den Mieter ist die geplante Umgestaltung der Wohnung unzumutbar, und er ist zur Zustimmung gemäß § 541 a Abs. 2 BGB nicht verpflichtet, wenn als Gesamtergebnis der vielfältigen Bauarbeiten (Einbau einer Heizung mit Zentralwasserversorgung für Bad und Küche, Einbau eines Bades, Einbau einer Spüle nebst Sanitärinstallation in der Küche, Durchführung von Fließenarbeiten in Küche und Bad) eine Wohnung erheblich höheren Standards und auch anderen Zuschnitts herauskommen würde. Dies gilt umsomehr, wenn dem Mieter dann eine Mieterhöhung auf mehr als den doppelten Betrag aufgezwungen würde. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mieterhöhung, Modernisierung, Zentralheizung, Bad, Rechtsprechung, Mietvertrag, LG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1982)Nr.8, S.208-209, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mieterhöhung, Modernisierung, Zentralheizung, Bad, Rechtsprechung, Mietvertrag, LG-Urteil