Art. 28 GG; §§ 1,2,34 Bau GB; § 11 BauNVO. BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 - OVG Saarlouis vom 14.4.1992 - 2 R 66/89.

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Eine Stadt, der das Raumordnungsrecht die Stellung eines Mittelzentrums zuweist, kann sich unter Berufung hierauf nicht erfolgreich dagegen zur Wehr setzen, daß in einer benachbarten Gemeinde, der keine zentralörtliche Funktion zukommt, ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb auf der Grundlage des Paragraphen 34 BauGB zugelassen wird - Leitsatz. Die Klägerin ist im saarländischen Landesentwickllungsplan als Mittelzentrum ausgewiesen. Sie wendet sich gegen Baugenehmigungen für den Um- und Ausbau von Hallen auf einem 5 Kilometer vom Stadtgebiet entfernt, in einer anderen Gemeinde gelegenen Grundstück. Neben einem vorhandenen Einkaufszentrum wurde die Umwandlung in einen Baumarkt und einen Autoshop mit Abteilungen für Getränke und Heimtextilien genehmigt. Im Flächennutzungsplan der beklagten Gemeinde ist der Bereich als Gewerbegebiet dargestellt.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.12

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S.658-661

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