Grundlagen und Ausgestaltung der Mehrwertabschöpfung.
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SEBI: 76/5488
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DI
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Abstract
Drei typische Fälle der Mehrwertschöpfung sind zu unterscheiden a) die Umwandlung von Nichtbau- in Bauland; b) die Auf- und Umzonung von Bauzonenland in eine Zone ertragreicherer Nutzungsart; c) Lageverbesserung von Baugrundstücken durch öffentliche Ausstattungs- und Erschließungsmaßnahmen.Die Verbesserungsmehrwerte fließen nach geltendem Recht nur in geringem Maße dem Gemeinwesen zu.Vor allem Rechtsgleichheitsargumente sprechen für eine verstärkte Abschöpfung der Maßnahmemehrwerte.Das Verfassungsrecht steht der Einführung einer systematischen Abschöpfung maßnahmebedingter Bodenwertsteigerungen nicht entgegen.Im ausländischen Recht ergeben sich zwei Hauptvarianten, die präventive und reaktive Mehrwertabschöpfung.Die schweizerische Verfassung verpflichtet die Kantone zur Schaffung gesetzlicher Regelungen für die ausgelösten Bodenwertsteigerungen, überläßt ihnen aber die Wahl des Abschöpfungsmodells.Hiervon ist das Ausgleichsabgabeverfahren primär am geeignetsten.Bei der Ausgestaltung der Mehrwertabschöpfung als kostenunabhängiger Kausalabgabe hat der Gesetzgeber eine Fülle einzelner Materien zu regeln.
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Bodenwertsteigerung, Abgabenrecht, Bodenwertabschöpfung, Bodenrecht, Raumplanung, Bauplanungsrecht, Recht, Planung, Politik
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Zürich: Inst. f.Orts-, Regional- und Landesplanung, TH Zürich (1976), 216 S., Abb.; Tab.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1976)
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Bodenwertsteigerung, Abgabenrecht, Bodenwertabschöpfung, Bodenrecht, Raumplanung, Bauplanungsrecht, Recht, Planung, Politik
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Schriftenreihe zur Orts-, Regional- und Landesplanung; 26