Frühformen des Datenschutzes? - Die historische Entwicklung der Amtsverschwiegenheit vom Beginn der Neuzeit bis zur Datenschutzgesetzgebung als Beispiel einer Beschränkung der verwaltungsinternen Informationsweitergabe.
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1984
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SEBI: 86/2786
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DI
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Abstract
Die Arbeit behandelt die Grundlagen der heutigen Datenschutzgesetze, indem sie die Vorschriften über die Behandlung von Informationen durch die obrigkeitliche Verwaltung bis in das 14. Jahrhundert zurückverfolgt. Dabei werden die zumeist aus dem Beamtenrecht abgeleiteten allgemeinen Verschwiegenheitsvorschriften auf Parallelen zum heutigen Datenschutz untersucht. Es wird festgestellt, daß bereits im 17. Jahrhundert allgemeine Vorschriften zur Verschwiegenheitspflicht entwickelt wurden, denen ein ähnlich hoher Abstraktionsgrad wie den heutigen Datenschutzvorschriften innewohnte. Der Autor setzt sich aber auch mit der heftig umstrittenen Frage der behördeninternen Weitergabe von Daten auseinander. Hierzu stellt er aus historischer Sicht fest, daß es bereits seit langem eine gewachsene Vorstellung von einer Struktur vielfältiger verwaltungs- und auch behördeninterner Schranken des Informationszugangs gibt, durch die jede einzelne Behörde, Stelle oder Amtsperson letztlich diejenigen Informationen erhalten soll, die für die sachgerechte Erfüllung der jeweils zugewiesenen Aufgaben erforderlich sind. kp/difu
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Bonn: (1984), XXXVI, 294 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Bonn 1984)