Jugendhilfeplan. Teilplan Kinder- und Jugendarbeit.

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DE

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Augsburg

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0931-9220

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SEBI: 96/2135-1-4

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Abstract

Der hier veröffentlichte Jugendhilfeplan will die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Jugendarbeit in Augsburg stellen. Darüber hinaus ist er auch rechtlich nach § 80 KJHG erforderlich. Der Bedarf an Jugendeinrichtungen wurde durch umfangreiche Erhebungen vor Ort ermittelt. Er bezieht sich nicht nur auf feste, bauliche Einrichtungen, sondern auch auf neue Arbeitsformen. Ein besonderes Merkmal dieses Planes ist die durchgängig vorhandene Orientierung an Sozialräumen. Die Situation der Kinder und Jugendlichen in den einzelnen Stadtteilen wurde herausgearbeitet auf dem Hintergrund der Entwicklung und Struktur des jeweiligen Stadtteils. In einer Übersicht werden die Ergebnisse der Erhebungen, Analysen und Vorschläge aus und für die 17 Stadtteile sowie die Gesamtstadt zusammenfassend dargestellt. Im Anschluß daran werden einige Empfehlungen für die Umsetzung dieses Plans formuliert. ej/difu

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ca. 225 S.

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Stadtentwicklungsprogramm Augsburg; 21